Haftpflichtrecht
Dem Versicherungs - und Verkehrsrecht verwandt ist das ( Schadens - und) Haftpflichtrecht.
Hierbei ist sehr häufig eine Versicherung des vermeintlichen Schadenverursachers entweder bei einem so genannten Direktanspruch unmittelbar auch “Anspruchsgegner”, oder falls kein Direktanspruch gegen einen Haftpflichtversicherer besteht, wie zum Beispiel in der Privathaftpflichtversicherung, so doch jedenfalls mit der Schadenbearbeitung befasst.
Es handelt sich außer der Fällen der Schadenersatzforderungen nach Verkehrsunfällen, welche in dem Bereich Verkehrsrecht dargestellt worden sind, vor allem um
- Haftung des Tierhalters und des Tierhüters (Hundebiss, Kühe brechen aus der Weide aus und verursachen dabei mitunter sehr schwere Unfälle),
- Haftung für Einsturz von Gebäuden bzw. Haftung für herab fallende Gebäudeteile,
- Haftung nach dem Haftpflichtgesetz ( Unfälle beim Betrieb einer Schienenbahn, Schwebebahn),
- Haftung für Umweltschäden ( Ölschäden auch im häuslichen Bereich, Emissionen, kontaminierte Grundstücke etc.),
- Haftung aus Vertragsverletzung ( Arztvertrag, Architekt, Bauherr, Reisevertrag, Beförderungsvertrag, Mietvertrag, Kaufvertrag etc.),
- Haftung wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten.
- Haftung wegen unerlaubter Handlung/aus Straftaten ( fahrlässige und vorsätzliche Körperverletzungen, Diebstähle, Raub etc.)
um nur einige Haftungsbereiche zu nennen.
Die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gestaltet sich in diesem Bereich des Schadenrechts mitunter außerordentlich schwierig, wobei der Geschädigte und Anspruchsteller ohne anwaltliche Hilfe sehr häufig vor einer unlösbaren Aufgabe steht.
Auch hier ist der Kanzleiinhaber in dringenden Fällen für Sie auch an den Wochenenden zunächst telefonisch erreichbar.