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Erbrecht – Vorsorgeregelungen

vor dem Erbfall

  • entwerfen von Testamenten und sonstigen letztwilligen Verfügungen unter Berücksichtigung des Pflichtteilsrisikos,
  • gemeinsam mit Ihnen und meiner Kooperationspartner (Steuerberater) entwickeln wir Vermögensplanungen für Ihre Familie und regeln gesellschaftsrechtliche Nachfolgeregelungen Ihrer Firma mit für Sie optimaler steuerlichen Gestaltung,
  • unter Berücksichtigung Ihrer konkreten Situation werden Sie auch unter steuerlichen Gesichtspunkten beraten hinsichtlich der Fragestellung “ verschenken oder vererben?“
  • gemeinsam mit Ihnen und meiner Kooperationspartner gestalten wir die Nachfolge in Ihrem Unternehmen und optimieren die steuerliche Belastung.

Immaterielle Lebensvorsorge

gemeinsam mit Ihnen werden unter Beachtung Ihrer konkreten Lebenssituation

  • Vorsorgevollmachten,
  • Betreuungsverfügungen,
  • Patientenverfügungen,
  • Sorgerechtsverfügungen,
  • Organspendeverfügungen,
  • Trauerverfügungen

gestaltet. Auf Wunsch kann Ihre Verfügungen im DVZ – Deutsche Verfügungszentrale AG eingestellt werden. Das hat den großen Vorteil, dass diese Verfügungen und damit Ihre ausdrückliche Entscheidung für Ihre immaterielle Lebensvorsorge auch im Ernstfall sofort gefunden und vom Vormundschafsgericht, von Krankenhäusern und von Ärzten auch berücksichtigt werden können.

Nach dem Erbfall

  • Sie werden bei außergerichtlichen und gerichtlichen Erbauseinandersetzungen wirkungsvoll unterstützt, sei es im Streit mit dem Miterben, der Durchsetzung des Pflichtteilsrechts oder dem Streit mit Nachlassgläubigern,
  • im Falle einer Enterbung wird gemeinsam mit Ihnen beraten, welche Möglichkeiten der Testamentsanfechtung in Ihrem Fall bestehen oder ob Sie wie Ihr Pflichtteils bzw. Pflichtteilergänzungsrecht durchsetzen können,
  • auf Wunsch wird für Sie die (auch weitere) Erbenermittlung durchgeführt,