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Arbeitsrecht

Schwerpunkt meiner arbeitsrechtlichen Tätigkeiten ist das Individualarbeitsrecht.

Es werden sowohl die Arbeitgeber – als auch die Arbeitnehmerseite in außergerichtlichen – und gerichtlichen Auseinandersetzungen vertreten.

Als Schwerpunkte haben sich herausgebildet die Kündigungs, – Abfindungs – und Wettbewerbsverbots Angelegenheiten.

Aber das ist lediglich eine wesentliche Seite von Arbeitsrechtsstreitigkeiten.

Streitigkeiten im Arbeitsrecht entstehen in vielen Fällen nicht erst, wenn eine Seite der beiden Parteien das Arbeitsrechtsverhältnis beenden will. Es gibt eine Vielzahl von möglichen Streitpunkten. So zum Beispiel:

  • Abmahnungen,
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen und deren Rechtsfolgen, Auslegung von Arbeitsverträgen, Befristung von Arbeitsverträgen,
  • Arbeitsverweigerungen,
  • Gehalts – und Lohnvereinbarungen aller Art, Gehaltsfortzahlungen im Krankheitsfall,
  • Mutterschutzbestimmungen,
  • Schadenersatzansprüche der Arbeitgeber für vom Arbeitnehmer verursachte Schäden und deren Durchsetzung auf der einen Seite, deren Abwehr auf der anderen Seite,
  • Urlaubsansprüche, Urlaubsgeldzahlungen oder Vergütung von Urlaub und Ãœberstunden in Geld,
  • Zeugnisformulierungen

um nur einige wenige Beispiele von möglichen Streitpunkten im Arbeitsrecht aufzuzeigen.

Deshalb ist jeden Arbeitgeber dringend anzuraten, sich anwaltliche über die Gestaltung seiner Arbeitsverträge unter Beachtung seiner spezifischen betrieblichen Bedingungen beraten zu lassen.

Aber auch Arbeitnehmer bietet die anwaltliche Beratung eine nicht zu unterschätzende Sicherheit, sich über die Rechtmäßigkeit einzelner Bestimmungen und Klauseln im Arbeitsvertrag vertrauensvoll beraten zu lassen. Oft lassen sich dadurch Streitigkeiten bereits im Vorfeld vermeiden oder es werden Möglichkeiten erkannt, gegen unwirksame Vereinbarungen wirkungsvoll vorzugehen.